Bayerische Rodelordnung (BRO) - N a t u r b a h n
§ 1
Allgemeines
1. Die BRO enthält in Anlehnung an die Internationale Rennrodelordnung (IRO) ergänzende Regeln zur ordnungsgemäßen Durchführung von regionalen Rodelwettbewerben auf Naturbahnen.
2. Die BRO gilt für alle regionalen Wettbewerbe, die vom Bayerischen Bob- und Schlittensportverband (BBSV) und seinen Vereinen auf Naturbahnen durchgeführt werden.
§ 2
Geltung der IRO-Bestimmungen
Die jeweils gültigen Regeln der IRO sind, soweit durch nachstehende Vorschriften nicht anders bestimmt, entsprechend anzuwenden. Dabei tritt vorwiegend anstelle des Wortes "FIL" jeweils "BBSV" und für "NF" das Wort "Verein".
§ 3
Wettbewerbe
1. Der BBSV veranstaltet:
- Bayerische Meisterschaften
- Süddeutsche Meisterschaften
- BBSV-Pokalrennen
- sonstige Rodelwettbewerbe
2. Der BBSV vergibt die Wettbewerbe auf Antrag zur Durchführung an die Vereine.
3. Die dem BBSV angeschlossenen Vereine können vereinsinterne Meisterschaften und Pokalwettbewerbe veranstalten.
4. Meisterschaften und Pokalwettbewerbe können auch mit internationaler Beteiligung ausgetragen werden, wenn dafür die Zustimmung des BBSV vorliegt.
5. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem BBSV Schulsportwettbewerbe im Rodeln. Für diese Wettbewerbe können zusätzliche, eigene Regeln erstellt werden.
§ 4
Ausschreibung
Die Ausschreibung eines Wettbewerbs nach § 3, Abs. 1 ist vom durchführenden Verein zwei Monate vor der Veranstaltung an den BBSV und an die Vereine zu senden. Eine Ausschreibung muß dem zuständigen Sportwart zugestellt werden.
§ 5
Vereinsmitgliedschaft/Teilnahmeberechtigung
1. Jeder Aktive muß Mitglied eines Vereins sein, der beim BLSV (Sparte Bob und Rodel) gemeldet ist.
2. Jeder Aktive kann in einem Sportjahr (01.07.-30.06.) nur für einen Verein starten. Ausgenommen davon ist ein Wohnungswechsel des Aktiven, wenn der abgebende und der aufnehmende Verein sowie der BBSV die Zustimmung erteilen. Diese Zustimmung ist bei Bedarf dem Veranstalter eines Wettbewerbes nachzuweisen.
§ 6
Klasseneinteilung / Titel
1. Die Aktiven werden entsprechend ihres Alters in folgende Klassen eingeteilt:
Klasse | Mindestalter | Höchstalter |
Schüler I m/w | 7 | 8 |
Schüler II m/w | 9 | 10 |
Jugend I m/w | 11 | 12 |
Jugend II m/w | 13 | 14 |
Junioren I m/w | 15 | 17 |
Junioren II m/w | 18 | 20 |
Damen | 21 | 32 |
Herren | 21 | 32 |
Damen I | 33 | 42 |
Senioren I | 33 | 42 |
Damen II | 43 | 50 |
Senioren II | 43 | 50 |
Damen III | 51 | |
Senioren III | 51 | |
Jugend - Doppel ( nur Sportrodel ) | 11 | 14 |
Junioren - Doppel | 15 | 20 |
Allgemein - Doppel | 21 |
2. Mindestalter und Höchstalter beziehen sich auf die Geburtsjahrgänge. Bei einem zu Beginn der Saison (01.07.-31.12.) stattfindenden Wettbewerb ist der Aktive bereits dem Jahrgang zuzuteilen, der sich für ihn bei einem Wettbewerb nach dem nächstfolgenden 1. Januar ergibt.
3. Bei entsprechender Qualifikation kann auf Antrag des Mannschaftsführers vom Rennleiter die Genehmigung zum Start in der nächsthöheren Startklasse erteilt werden.
4. Bei einer Beteiligung von weniger als 3 Aktiven pro Klasse, können Schüler-, Jugend-, Junioren- und Seniorenklassen zusammengelegt werden. Bei Wertung mit Klassen-Zusammenlegung wird der/die Zeitschnellste, ohne Rücksicht auf das Alter, als Sieger/in gewertet. Bei Bayerischen und Süddeutschen Meisterschaften ist der/die jeweilige Sieger/in jeder Klasse Bayerische/r bzw. Süddeutsche/r Meister/in. Bayerische/r oder Süddeutsche/r Meister/in kann nur werden, wer einem Verein angehört, der dem BSD angeschlossen ist.
§ 7
Disziplinen
1. Einsitzer
2. Doppelsitzer
Doppelsitzer-Wettbewerbe im Rennrodeln werden nur in den Juniorenklassen und in der Allgemeinen Klasse ausgefahren. Bei Sportrodelveranstaltungen werden Doppelsitzer-Bewerbe zusätzlich in der Jugendklasse ausgetragen.
§ 8
Sportgerät
1. Sportrodel
1.1. Gewicht
Einsitzer max. 10 kg
Doppelsitzer max. 11 kg
Das Maximalgewicht des Sportgerätes schließt das angebrachte Zubehör mit ein.
1.2. Abmessungen
- Spurweite, gemessen an den Innenkanten der Laufschienen: max. 450 mm
- Höhe des Sportgerätes bis zur Unterkante der Böcke: min. 130 mm
- Stärke (Höhe) der Böcke mind. 30 mm, max. 60 mm
- Gesamthöhe des Sportgerätes im Bereich der Bänke: max. 230 mm
- Freiwinkel (Schrägstellung) der Laufschienen: max. 25°
- Gesamtstärke der Laufschiene: mind. 2mm, max. 6 mm
1.3. Allgemeine Bestimmungen
Das Tragen eines Sturzhelmes ist Pflicht.
Die Grundbestandteile des Rodels (Kufen,
Beinlinge, Böcke, Holme) müssen aus Holz gefertigt sein.
Für Doppelsitzerrodel ist eine Verlängerung nach hinten erlaubt, wobei
die Wahl des Materials freigestellt bleibt.
Vorder- und Seitenaufbauten zur Sitzstabilisierung des Wettkämpfers sind
nicht erlaubt.
Es dürfen nur Metallschienen (keine Buntmetalle mit
durchgehenden 90°-Kanten verwendet werden. Belagschienen sind nicht erlaubt.
Eingebaute Schaumstoffteile zur Verbesserung des Sitzkomforts dürfen incl. der
Sitzplane bei den Böcken nicht nach oben über die Holme hinausragen. Ausnahme:
Der Schutz über die Holme zwischen den Böcken darf aus elastischem Material
mit einer maximalen Wandstärke von 2 cm sein.
Der Athlet darf aus Sicherheitsgründen mit dem Rodel nicht fest verbunden sein
(Klettverschluss bzw. Riemen mit Klettverschluss sind erlaubt).
Der Holm ist eine durchgehende Stange aus Holz mit mindestens 20 mm und
höchstens 40 mm Durchmesser. Dieser muss am Bock verschraubt sein.
Die beiden Kufen dürfen nicht versetzt sein. Der Druckpunkt muss in der Mitte
der Kufe sein. Die Kufen dürfen maximal parallel bis zur Verlängerung der
Aussenlinie der Beinlinge nach aussen geneigt sein. Das Profil der Kufe muss
eine rechteckige Grundform aufweisen (nicht konisch gehobelt).
Eine Verkleidung der Beinlinge ist nicht erlaubt.
2. Rennrodel - siehe IRO § 5
§ 9
Rennstrecken
Das Durchschnittsgefälle darf nicht mehr als 15% betragen.
§ 10
Nenngeld / Protestgebühr
1. Das Nenngeld ist in €uro in der Ausschreibung festzulegen.
2. Die Protestgebühr beträgt das Dreifache des jeweiligen Nenngeldes.
§ 11
Rennleitung
1. Jury
Die Mitglieder der Jury werden vom durchführenden Verein berufen. Der Vorsitzende sollte die internationale Kampfrichterlizenz besitzen.
2. Rennleitung
Der Rennleiter übernimmt die Aufgaben des Technischen Delegierten, sofern dieser nicht berufen wurde. Der Rennleiter muß die internationale Kampfrichterlizenz besitzen.
§ 12
Zuwiderhandlungen
Bei Verstößen gegen die Bestimmungen der BRO erfolgt die Disqualifikation des betreffenden Aktiven.
§ 13
Versicherungspflicht
1. Mit der Meldung für Rennrodelwettbewerbe bestätigen die Vereine, dass die gemeldeten Teilnehmer beim BLSV als Vereinsmitglied gemeldet sind und dass für jeden Aktiven eine Versicherung mit folgenden Mindestsummen besteht:
- 50.000,00 € Invalidität
- 5.000,00 € Tod
- 2.500,00 € Heilkosten
Die Teilnehmer sind verpflichtet, bereits vor dem Start zum Training unaufgefordert den gültigen Sportpass (Versicherung/Ärztl. Attest) bei der Rennleitung vorzulegen.
2. Mit der Meldung für Sportrodelwettbewerbe bestätigen die Vereine, dass die betreffenden Aktiven beim BLSV in der Sparte Bob und Rodel als Vereinsmitglied gemeldet sind.
Der BBSV übernimmt keinerlei Haftung gegenüber den Teilnehmern und gegenüber Dritten bei Unfällen, noch kommt er für Sach- und Personenschäden auf.
§ 14
Änderungen der BRO
Änderungen und Zusätze zum Inhalt der BRO können auf Beschluss des BBSV-Präsidiums jeweils zur Generalversammlung im Frühjahr vorgenommen werden.
§ 15
Inkrafttreten
Die Bayerische Rodelordnung wurde bei der Präsidiumssitzung des BBSV am 25. April 1997 beschlossen und tritt mit Wirkung vom 1. November 1997 in Kraft. Letzte Aktualisierung: März 2004
Rudi Wolf © Copyright 2004 Bernd Richmann